Schmidt - Osterkamp

Rechtsanwaltskanzlei in der Münchner Altstadt

Carsten Schmidt Osterkamp - Rechtsanwalt

Erfahrung - Kompetenz - fachübergreifend

Rechtsgebiete / Rechtsberatung

Arbeitsrecht

Wir beraten bei der Gestaltung, dem Abschluss sowie der Beendigung von Anstellungsverträgen und unterstützen dabei insbesondere im Vorfeld mit der richtigen Taktik und Strategie, einschließlich der Besonderheiten des Arbeitsrechts und der Rechtsprechung hierzu.

Bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es zusätzlich das vorderste Ziel, durch geschicktes Verhandeln ein gutes und angemessenes Ergebnis zu erzielen. Dies gilt gleichfalls für unsere Vertretung vor den Arbeitsgerichten bei streitigen Auseinandersetzungen, die häufig in einem gerichtlichen Vergleich enden.

Unsere langjährige Erfahrung bei erfolgreichen Verhandlungen zwischen den Parteien wie Arbeitgebern und Arbeitnehmern, geben wir gerne an Sie weiter.

Bankkreditabwicklung (Schrottimmobilien)

Vielfach wurden und werden leider weiterhin völlig überteuerte Immobilien durch Banken teuer finanziert, was bei den betroffenen, gutgläubigen Käufern eine unerträgliche Notlage auslöst. Nicht nur die monatliche Belastung durch die Kreditrate und das Hausgeld stellen eine Belastung dar, sondern insbesondere die Tatsache, dass selbst bei Abzahlung des Kredits, die Immobilie nie den Wert des Darlehns erreichen wird.

Um aus dieser fatalen Situationen herauszukommen, verhandeln wir hart mit den Banken und haben in der Vergangenheit für unsere Mandanten erhebliche Einsparungen bis hin zum Verkauf der Schrottimmobilie sowie Kreditbeendigung, erreicht. Hierbei kooperieren wir mit der

Schutzgemeinschaft für Immobiliengeschädigte / SFI in Augsburg
( www.sfi-ev.de )

und der auf diesem Gebiet versierten und seit über 20 Jahren tätigen, wie erfahrenen

Kanzlei Hilmar Pickartz M.A. in Berlin
( www.kanzlei-pickartz.de ).

Betreuung/Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

Als Zeichen der Zeit steht immer häufiger die Notwendigkeit einer Betreuung älterer Menschen an, die durch das Vormundschaftsgericht angeordnet wird, wenn der oder die Betroffene nicht rechtzeitig zuvor eine klare Regelung getroffen hat, wer die Betreuung für sie übernehmen soll.

Es ist deshalb zum Schutz der persönlichen Selbstbestimmung geboten, hier vorbeugend im gesunden Zustand Regelungen zu treffen, die eine Fremdbetreuung durch das Vormundschaftsgericht ausschließt und in Form einer notariellen Urkunde von allen, auch Ärzten, Behörden und Banken, anerkannt werden.

Genau dies kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht sichergestellt werden, mit der bestimmt wird, wer der Betreuer sein soll.

Zusätzlich ist hier eine Patientenverfügung angeschlossen, die immer aktualisiert an dem neuesten Stand der Medizin genau beschreibt, welche menschenunwürdigen, lebenserhaltenden Maßnahmen strikt unterlassen werden sollen.

In langjähriger Zusammenarbeit mit dem Notariat Hutterer & Weiβ in München haben wir eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gestaltet, die den rechtlichen Voraussetzungen zum Ausschluss einer Fremdbetreuung, sowie einer anerkannten Patientenverfügung vollends genügt.

Ein Schutz, den sich jeder leisten sollte.

Erbrecht

Wir beraten bei der Erstellung von Testamenten sowie Erbverträgen und erarbeiten dabei individuelle Strategien und Lösungsmodelle, mit denen gezielt der Wunsch unserer Mandanten umgesetzt wird.

Dies unter Berücksichtigung aller Besonderheiten des Erbrechts und der Vermeidung steuerlicher Belastungen. Hier ist stets ein frühes Handeln veranlasst, was nicht nur für die damit zu erreichende, vorzeitige Vermögenssicherung, sondern auch die Unternehmensnachfolge, gilt.

Dabei entsteht häufig eine Überschneidung zum Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, soweit zu Lebzeiten eine Immobilie, Vermögen oder Unternehmensanteile übertragen werden sollen.

Wir vertreten unsere Mandanten bei allen Erbangelegenheiten von Anfang an.

Hervorzuheben sind dabei das Nachlassverfahren zur Feststellung der Erbfolge, die Wertermittlung des zu versteuernden Nachlasses, die Erstellung des Nachlassverzeichnisses, die Erlangung eines Erbscheins, die Umschreibung von Grundbesitz, Die Pflichtteilsansprüche und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Familienrecht / Scheidung

Im Familienrecht beraten wir im Vorfeld bei der Gestaltung von Eheverträgen zur Regelung des Ehegatten- und Kindesunterhalts, Versorgungsausgleichs sowie des Güterstandes, wobei hier fachübergreifend gesellschaftsrechtliche Gesichtspunkte einfließen können.

Im Falle der Trennung und Scheidung beraten und vertreten wir bei der Ermittlung und Festlegung aller Unterhaltsansprüche, des Zugewinnausgleichs, der Vermögensauseinandersetzung, einschließlich des Versorgungsausgleichs und vertreten die Parteien vor Gericht.

Vorrangiges Ziel ist dabei die Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung, bei der im Rahmen einer Vergleichsprotokollierung, alle Angelegenheiten abschließend und kostengünstig geregelt werden.

Bei einer streitigen Auseinandersetzung der Eheleute wird mit aller Konsequenz das Scheidungsverfahren mit der gebotenen Klarheit vorangetrieben und mit unserer Kompetenz und Erfahrung zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht.

Gesellschaftsrecht

Die Unterstützung unserer Mandanten in gesellschaftsrechtlichen Belangen, bezieht sich auf die Gründung, Ausübung und Beendigung der Gesellschaft.

Bei der Gründung beraten wir bei der Wahl der Rechtsform der Gesellschaft und begleiten bei allen weiteren, notwendigen Schritten, bis hin zur Erstellung von Businessplänen.

Wir gestalten die Gesellschaftsverträge unter fachübergreifender Berücksichtigung aller erb-, familien-, und steuerlichen Besonderheiten.

Bei bestehenden Gesellschaften beraten und vertreten wir unsere Mandanten wegen aller laufenden Angelegenheiten wie insbesondere Rechte und Pflichten der Geschäftsführung und Gesellschafter, Einberufung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen, Abberufung und Neubestellung des Geschäftsführers, Ausschluss eines Gesellschafters, Auskunftspflicht gegenüber Gesellschaftern, Bilanzerstellung, Lohn- und Finanzbuchhaltung, Unternehmens-besteuerung, Entscheidungen im Personalwesen und Arbeitsrecht sowie rechtzeitige Insolvenzantragstellung.

Bei Beendigung der Gesellschaft, beraten wir bei deren Liquidation, oder dem Verkauf des Unternehmens.

Miet- und Pachtrecht

Wir beraten und vertreten bei der Gestaltung und Verhandlung von Miet- und Pachtverträgen. Hier ist es wegen der sich stetig verändernden Rechtsprechung sowie Gesetzeslage von immenser Bedeutung, bereits im Vorfeld fachkundige Unterstützung einzuholen.

Dies gilt insbesondere bei Pachtverträgen, bei denen unternehmerische Entscheidungen getroffen werden müssen. Gleichfalls vertreten wir unsere Mandanten bei Mängeln und Beschädigungen der Miet- oder Pachtsache, Aufwendungsersatz, Nebenkostenabrechnungen ein- schließlich Erhöhungen der Miete bzw. Pacht und begleiten sie bei Kündigungen bis hin zur Übergabe / Rückgabe des Miet- oder Pachtgegenstandes.

Im Streitfall vertreten wir in Räumungsverfahren die Interessen unserer Mandanten vor Gericht sowie im nachfolgenden Zwangs-räumungsverfahren.

Wohnungseigentumsrecht / Immobilienrecht

Wir vertreten rund um das Thema Wohnungseigentum Eigentümergesellschaften, Eigentümer und Hausverwaltungen und beraten bei der Einberufung sowie Durchführung von Eigentümerversammlungen, Beschlussvorlagen, Aufstellung von Betriebskostenabrechnungen und Wirtschaftsplänen.

Zusätzlich vertreten wir unsere Mandanten in gerichtlichen Beweisverfahren, Gewährleistungsprozessen wegen Baumängeln und Hausgeldrückständen wie Betriebskostennachzahlungen.

Im Immobilienrecht entwerfen wir die Verträge zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie und prüfen zuvor alle rechtlich relevanten Tatsachen, bei denen immer wieder die Überschneidungen zum Erb-, Familien-, Gesellschafts- und Steuerrechtrecht zu beachten sind.

Ein weiterer wichtiger Umstand, gerade bei gebrauchten Immobilien oder bei Bauträgerverträgen ist die Wertermittlung des Objekts selbst. Dabei kooperieren wir mit vereidigten Sachverständigen, die den Zustand der Immobilie sowie den Verkehrswert zu günstigen Konditionen ermitteln.

Ebenfalls gestalten wir im Hinblick auf den Erbfall Überlassungsverträge von Immobilien unter Einräumung eines Nießbrauchs, Wohnrechts oder einer Leibrente, auch unter Berücksichtigung von Betreuungsleistungen.

Insolvenzrecht

Die Insolvenz stellt in jeder Hinsicht einen absoluten Schnitt dar und muss im Vorfeld wegen all der hier bestehenden Gefahren, schwerwiegende Fehler zu machen, kompetent begleitet werden.

Es kommt hier entscheidend auf die Rechtzeitigkeit an.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Ermittlung der Insolvenzreife und Einleitung des Insolvenzverfahrens.

Im Rahmen der Verbraucherinsolvenz führen wir das Schuldenbe-reinigungsverfahren durch, mit dem vielfach ein Insolvenzverfahren tatsächlich vermieden werden konnte.

Sollte der Zeitpunkt der rechtzeitigen Insolvenzanmeldung versäumt worden sein, begleiten und vertreten wir unsere Mandanten zur unbedingten Schadensbegrenzung in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht.

Zu beachten sind dabei erhebliche Haftungsrisiken und häufig mögliche Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung, betrügerischem Bankrott und Veruntreuung von Sozialleistungen.

Durch viele für unsere Mandanten dabei erfolgreich durchgeführte Strafverteidigungen sowie insbesondere der vorhandenen Kompetenz im Wirtschafts- und Wirtschaftstrafrecht, können wir auch hier eine aussichtsreiche Vertretung sowie Verteidigung anbieten.

Gleichfalls beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei Insolvenz- und Gläubigeranfechtungen, sowie gegenüber dem Insolvenzverwalter zur Wahrung ihrer Gläubigerrechte.

Kapitalmarkt- und Anlegerrecht

Bei Kapitalanlagen stellen sich immer häufiger regelrechte Tragödien ein, da die meist unbedarften Anleger auf die Seriosität und Nachhaltigkeit der vermittelten Geldanlage vertraut und dennoch einen Totalverlust erlitten haben.

Auch wenn sich die Gesetzeslage und Rechtsprechung immer mehr zugunsten der Anleger geändert hat, besteht nach wie vor ein ganz großes Problem darin, das vorerst verlorene Kapital zurück zu erhalten.

In vielen Verfahren konnten wir Anlegern durch schnelles und kompetentes Handeln im Wege der Arrestpfändung ihr eingesetztes Kapital sichern, soweit ein betrügerisches Handeln vorgelegen hat.

Parallel hierzu erbringen gerichtliche Klagen auf Schadensersatz oder Rückabwicklung gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft bei Sittenwidrigkeit oder Kapitalanlagebetrug den gewünschten Erfolg, wobei gegen den Vermittler wegen Falschberatung vorzugehen ist.

All dies muss immer von dem Gedanken getragen sein, nicht gutes Geld dem schlechten Geld hinterher zu werfen, so dass eine offene und risikobewußte Beratung wie Vertretung zu fordern ist, die wir gerne für Sie erbringen.

Es hat deshalb unbedingt zu unterbleiben, dass bei der gegebenen psychischen Notlage des Anlegers, dieser durch erfolglose Versprechungen und dadurch nur kostentreibende Maßnahmen, noch weiter in die Verschuldung gebracht wird.



Wettbewerbs- und Markenrecht

Im Wettbewerbsrecht befassen wir uns im Wesentlichen mit der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, mit dem sich Konkurrenten durch Behauptung falscher Tatsachen zum Produkt und Unternehmen, oder der Nachahmung des Produkts selbst, rechtswidrig einen Marktvorteil verschaffen wollen.

Unsere Tätigkeit bezieht sich dabei auf Abmahnungen und Einforderungen von strafbewehrten Unterlassungserklärungen, sowie die Zahlung eines Schadensersatzes. Wir vertreten unsere Mandanten in einstweiligen Verfügungsverfahren einschließlich Unterlassungs- und Schadensersatzklagen vor Gericht.

Zusätzlich ist es im Wettbewerb entscheidend, sich von anderen, auch Konkurrenten, abzusetzen und auf dem Markt als Marke präsent zu sein.

Wir unterstützen unsere Mandanten in Markenführung sowie Markenmanagement und melden die Marken für den nationalen, europäischen und weltweiten Bereich an.

Es ist dabei unser erklärtes Bestreben, durch kompetente und individuelle Beratung, die Bekanntheit und Kennzeichnungsstärke der Marke zu fördern und damit werthaltiger zu machen.

Bei Markenverstößen und Angriffen Dritter machen wir für unsere Mandanten Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend, auch vor Gericht.



Mergers & Acquisition

Wir vertreten unsere Mandanten umfassend bei allen Unternehmenstransaktionen, so insbesondere bei Fusionen, Übernahmen und Unternehmenskäufen.

Die sich dabei ergebenden rechtlichen Probleme werden durch unsere fachübergreifende Kompetenz und Erfahrung erkannt und im Sinne der Mandanten gelöst.

Ungeachtet dessen, ob ein Share Deal oder Asset Deal in Betracht kommt, begleiten wir die Verhandlungen von Anfang und beraten bei der Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung bzw. eines Non Disclosure Agreements oder eines Letter of Intent.

Wir bringen unser Fachwissen und unsere Erfahrung in die Due Diligence ein, mit der die Geeignetheit und das Risiko des Unternehmens überprüft wird, bevor die vertragliche Umsetzung des Vorhabens erfolgt.

Eine jede Unternehmenstransaktion bedarf dabei immer einer festgelegten Strategie und insbesondere klaren und stringenten Positionierung in eigener Sache.

Genau dies gilt es zu erreichen.



Steuerrecht / Steuerstrafrecht

Unsere Tätigkeit im Steuerrecht umfasst insbesondere die Beratung von Betrieben, Unternehmen, Freiberuflern sowie Privatpersonen und bezieht sich dabei auf alle steuerlichen Belange, die auch hier wieder fachübergreifend eine Relevanz haben.

Gemeint sind dabei Unternehmenstransaktionen, Angelegenheiten des Gesellschaftsrechts wie Unternehmensgründungen, Umstrukturierungen, Unternehmensnachfolgen, erbrechtliche Verfügungen, sowie alle Themen zur Einkommens-, Lohn-, Umsatz-, Unternehmens-, Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Soweit Außenprüfungen oder Betriebsprüfungen durch das Finanzamt anstehen, bieten wir hierfür eine intensive Beratung und aktive Begleitung an.

Liegt die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens vor, besteht sofortiger Handlungsbedarf und es sollten nur noch nach vorheriger Absprache, Angaben zur Sache gemacht werden. Da an der Einleitung des Steuerstrafverfahrens vorerst nichts mehr zu ändern ist und eine Selbstanzeige zu spät wäre, kann es ab jetzt nur darum gehen, die konkreten Vorwürfe zu erfahren und, was die Steuerfahndung tatsächlich in der Hand hat. Daran orientiert ist die Verteidigung aufzubauen und sogleich das direkte Gespräch mit der Steuerfahndung zu suchen.

Nur mit dieser besonnen und strategisch richtigen Vorgehensweise, haben wir viele unserer Mandanten erfolgreich verteidigt und vor schwerwiegenden Folgen bewahrt.

Sollte noch der Weg einer Selbstanzeige offen stehen, bereiten wir diese unter professioneller Unterstützung vor und begleiten unsere Mandanten bis hin zur Feststellung der Straffreiheit bei Zahlung der gesamten Steuerschuld.



Strafrecht

Wir vertreten unsere Mandanten hauptsächlich in Wirtschaftsstrafsachen wie Insolvenzverschleppung, betrügerischem Bankrott, Veruntreuung, Unterschlagung, Betrug/Kreditbetrug, Geldwäsche und Verstöße gegen arbeits- und zollrechtliche Bestimmungen, in Steuerstrafsachen, bei Vermögensdelikten, Verkehrsdelikten, Körperverletzung, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, sowie allen weiteren Delikten, mit Ausnahme von Sexualstraftaten.

Rechtsanwalt Schmidt - Osterkamp hat durch die langjährige Mitarbeit in der Strafrechtskanzlei Rolf Bossi & Kollegen in München, eine hohe Kompetenz durch anspruchsvolle und schwierige Strafverteidigungen erlangt und konnte seither seine Erfahrungen sowie fachübergreifenden Kenntnisse, erheblich ausbauen.

Wirtschaftsrecht / Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsrecht stellt eines unserer Haupttätigkeitsfelder dar, da es unsere Erfahrung und Kompetenz auf vielen Rechtsgebieten, fachübergreifend vereint.

Im Fokus steht dabei der Betrieb bzw. das Unternehmen, sei es im Hinblick auf eine Transaktion (Mergers & Acquisition ) oder Angelegenheiten des Gesellschaftsrechts, Handelsrechts, Personal- und Arbeitsrechts, der Unternehmensnachfolge, Regelung des Güterstandes im Ehevertrag, des Steuerrechts, des Wettbewerbs- und Markenrechts, des Vertragsrechts/AGB, sowie der Zwangsvollstreckung / Inkasso.

Der Bereich des Wirtschaftsstrafrechts umfasst dabei nicht nur die Steuerhinterziehung, sondern alle Delikte, die im Zusammenhang mit der Führung eines Betriebes oder Unternehmens begangen werden können, wie auszugsweise Insolvenzverschleppung, betrügerischer Bankrott, Veruntreuung, Unterschlagung, Betrug/Kreditbetrug, Geldwäsche und Verstöße gegen arbeits- und zollrechtliche Bestimmungen.

Wir vertreten unsere Mandanten in diesen Wirtschaftstrafsachen, bei denen es von immensem Vorteil ist, in allen fachübergreifenden Rechtsgebieten spezielle Fachkenntnisse und Erfahrungen aufzuweisen, mit denen eine in der Sache selbstbewusste und qualifizierte Verteidigung gewährleistet werden kann, die genau deshalb sehr häufig in einem zulässigen Deal mit dem Gericht endet.